Sie haben Fragen?
02244 870975

Gemeinschaftseigentum: Wer zahlt für welche Reparaturen?

In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern gibt es immer wieder Fragen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wer trägt die Kosten für Reparaturen, und welche Pflichten haben Eigentümer?

Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören, darunter:

Dach, Fassade und Außenwände
Treppenhäuser, Flure und Aufzüge
Technische Anlagen wie Heizungen oder Wasserversorgung

Welche Reparaturen zahlt die Eigentümergemeinschaft?

Grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Die Kosten werden über das Hausgeld finanziert, das jeder Eigentümer zahlt.

Was passiert bei Schäden an Sondereigentum?

Innenbereiche einer Wohnung zählen zum Sondereigentum. Schäden an Böden, Fenstern oder sanitären Anlagen müssen vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden.

Fazit

Klare Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legen fest, wer für welche Reparaturen aufkommt. Eigentümer sollten sich regelmäßig über Beschlüsse der Eigentümerversammlung informieren, um keine unerwarteten Kosten zu übersehen.

© immonewsfeed

Doering Immobilien
Zweigstelle Bonn

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social-Media-Kanälen.

Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen
Kompetenz

Seit vielen Jahren sind wir die Experten für Immobilien. Sprechen Sie uns an!